Ihre Aufnahme in die Klinik Wersbach
Privat versicherte Patienten

Für eine Aufnahme in die Klinik Wersbach sind eine fachärztliche Krankenhauseinweisung und eine Kostenübernahmeerklärung der privaten Krankenversicherung erforderlich.
Die Klinik Wersbach führt für privat versicherte Patienten eine umfassende Krankenhausbehandlung im stationären oder teilstationären Setting durch.
Beihilfe
Wir erfüllen alle Kriterien eines privaten Krankenhauses nach § 4 der Beihilfeverordnung (BVO).
Gesetzlich versicherte Patienten

Andere Kostenträger
Sie sind sich nicht sicher oder kommen über einen anderen Kostenträger (z. B. Unfallversicherung, Berufsgenossenschaft)? Rufen Sie uns an! Wir prüfen die versicherungsrechtlichen Möglichkeiten einer Behandlung in der Klinik Wersbach.
Selbstzahler
Auch Selbstzahler können in der Klinik Wersbach aufgenommen werden. Selbstverständlich bieten wir Ihnen ein kostenloses, unverbindliches Vorgespräch über die Aufnahmebedingungen durch unser Patientenmanagement.
Rufen Sie uns an.